Ratgeber rund ums Alter - Neuauflage jetzt für Sie erhältlich!
Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Älterwerden in Bielefeld in einem Heft
Die fünfte Auflage des städtischen Ratgebers rund ums Alter für Seniorinnen und Senioren steht ab sofort in gedruckter und digitaler Form zur Verfügung. Der Wegweiser ist eine praktische Alltagshilfe und informiert über Tipps rund ums Älterwerden sowie Rat- und Hilfsangebote in Bielefeld.
Interessierte finden Adress- und Kontaktlisten zu vielfältigen Angeboten der ambulanten und stationären Versorgung und Betreuung sowie zu Kultur- und Freizeitangeboten im Quartier. Die Themenbereiche reichen dabei von Aktivitäten über eine Entlastung im eigenen Heim, eine Pflegebedürftigkeit bis hin zu gesetzlichen Sozialleistungen und Vergünstigungen. Der Ratgeber ist hilfreich für ältere Menschen, die Informationen über die Angebote in Bielefeld suchen, aber auch für jüngere Menschen, die in diesem Leitfaden wichtige Anregungen für ihre älteren Angehörigen finden.
Die kostenlose Informationsbroschüre liegt im Neuen Rathaus in Zimmer G118, in der Bürgerberatung und in den Bezirksämtern aus. Mobilitätseingeschränkte Menschen können ein Exemplar auch telefonisch bei der Pflegeberatung der Stadt Bielefeld unter der Rufnummer 0521 51-34 99 anfordern.
Außerdem berät Sie die Zentrale Beratungsstelle auch gern unter 0521 51-50 51 zu aufkommenden Fragen bzgl. Themen rund um das Alter.
Erzählcafé für Seniorinnen und Senioren in der Stadtbibliothek
Die Zentralbibliothek am Neumarkt 1 (Telefon: 0521 51-5000) bietet am Mittwoch, 15. Januar, von 15 bis 16.30 Uhr ein Erzählcafé für Seniorinnen und Senioren im Ergeschoss an. Interessierte können bei Kaffee und Tee zu einem lockeren Austausch mit ihrer Generation zusammenkommen und über das Leben plaudern. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Wer an diesem Tag keine Zeit hat, hat an folgenden Terminen erneut die Möglichkeit zur Teilnahme: Mittwoch, 12. Februar und 12. März.
Bild:Urhebervermerk:©PantherMedia-Monkeybusiness-Images
Lesung und Gespräch mit Katy Karrenbauer
Der Arbeitskreis Demenz im Bielefelder Westen lädt ein!
Die Schauspielerin Katy Karrenbauer liest aus ihrem Buch: „Ich wollte einen Hund – jetzt habe ich einen Vater“. Über
ihr Leben mit ihrem an Demenz erkrankten Vater, eine neue Sicht auf das Leben und das Sterben und wie wir durch die Demenz unsere Geschichte neu erzählen.
Die Veranstaltung findet am Freitag dem 07. Februar 2025
von 18:00-19:30 Uhr (Einlass 17:30) in der Johanniskirche Bielefeld statt.
Der Eintritt ist frei - Spenden sind erwünscht.
Pflegeleistungen 2025
Die Änderungen im Überblick
Im Jahr 2025 wird die schrittweise Umsetzung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) fortgeführt:
Sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung werden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht.
Zum 1. Januar 2025 steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte.
Zum 1.1.2025 wird der Mindestlohn auf 12,82 Euro erhöht.
Im Jahr 2025 gibt es bei der Verhinderungspflege und bei der Kurzzeitpflege wesentliche Neuerungen. Ab dem 01.01.2025 werden zunächst die Leistungsbeträge dieser beiden Leistungen angehoben.
Zum 01.07.2025 kommt es schließlich zu größeren Änderungen bei der Verhinderungspflege und bei der Kurzzeitpflege. Grundsätzlich gibt es dann für ALLE pflegebedürftigen Personen jeden Alters ab Pflegegrad 2 einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Er beträgt dann maximal 3.539 Euro je Kalenderjahr und kann flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden.
Pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mit den Pflegegraden 4 und 5 bzw. ihre Eltern können den Betrag bereits seit dem 01.01.2024 einsetzen. Bereits ab 01. Januar 2025 kann diese Personengruppe den erhöhten Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro im Jahr nutzen.
Ab dem 1.Juli 2025 wird der Anspruch auf Verhinderungspflege von 6 Wochen auf 8 Wochen verlängert und die Voraussetzung, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung 6 Monate gepflegt haben muss (Vorpflegezeit), entfällt. Es bleibt aber dabei, dass der Leistungsanspruch der Verhinderungspflege geringer ausfällt, wenn die Verhinderungspflege durch Personen erbracht wird, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben und die Pflege nicht erwerbsmäßig ausüben.
Urhebervermerk:© PantherMedia/ Boris Zerwann
Young Carers Bielefeld
Du hilfst Anderen. Aber was ist mit Dir?
Viele Kinder und Jugendliche mit psychisch oder körperlich erkrankten oder behinderten Familienmitgliedern leisten einen erheblichen Beitrag dazu, ihre Familienmitglieder zu umsorgen und den Familienalltag zu bewältigen. Dabei übernehmen sie viele Aufgaben und stellen ihre eigenen Bedürfnisse häufig zurück.
Das ist nicht immer leicht und kann kräftezehrend und belastend sein. Vielen Kindern und Jugendlichen ist gar nicht bewusst, dass sie Pflege- oder Sorgeverantwortung tragen.
Der Kinderschutzbund Bielefeld bietet betreffenden Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien Unterstützung an, um sie zu stärken und zu entlasten, ihnen Auszeiten aus ihrem oft stressvollen Alltag zu ermöglichen und ihnen eine Gelegenheit zu geben, in einer vertrauensvollen Umgebung über ihre Belastungen und Sorgen zu sprechen.
Das Angebot ist vertraulich und kostenfrei.
Kontakt:
Luisa Josupeit, Telefon: 01573 7556031
ed.dlefeleib-dnubztuhcsrednik(ta)tiepusoj.l
Gisa Wesche, Telefon: 0176 64294181
ed.dlefeleib-dnubztuhcsrednik(ta)ehcsew.g